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Reparaturbestimmungen
  • Eurogitterbox, die nicht dem in den Tauschkriterien vorgegebenen Zustand entsprechen,
    müssen nach UIC 435-4 repariert werden.
     
  • Nur durch die EPAL zugelassene Reparaturbetriebe dürfen Eurogitterbox reparieren.
     
  • Die Reparatur von Eurogitterbox ohne Zulassung durch die EPAL wird juristisch verfolgt.
     
  • Es dürfen nur maßhaltige Teile gemäß UIC 435-3 und UIC 435-4 verwendet werden.
     
  • Die reparierte Eurogitterbox muß nach der Reparatur wieder die gleichen technischen
    Eigenschaften wie eine neue Eurogitterbox aufweisen.
 
 
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