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Home > Produkte > Paletten > Einbrände > Mittelklotz
Mittelklotz
 
Alle tauschfähigen Europaletten müssen die beiden Mittelklötze der Längsseite die folgenden Einbrände aufweisen:


 

  • DB (im Emblem).
     
  • Daneben das Zeichen "D" für Deutschland.
    Da die DB-Lizenz auch in andere Länder vergeben wurde, können anstatt des D auch die folgenden Kürzel stehen:

A

Österreich

B

Belgien

BG

Bulgarien

BIH

Bosnien Herzegovina

BY

Weißrußland

CH

Schweiz

E

Spanien

F

Frankreich

GB

Großbritannien

GR

Griechenland

GUS

Weißrußland

H

Ungarn

I

Italien

IRL

Irland

LT

Litauen

LV

Lettland

NL

Niederlande

PL

Polen

PT

Portugal

RO

Rumänien

RUS

Russland

SK

Slowakei

SI

Slowenien

TR

Türkei

UA

Ukraine    

 

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Die Farben der gültigen Prüfklammern sind schwarz und gelb.
Jede tauschfähige Europalette muss mit einer dieser Klammern gekennzeichnet sein.
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Darunter befinden sich Zahlenkolonnen:
  • Die ersten drei Zahlen geben den zugelassenen Hersteller an.
  • Die mittlere Zahl gibt das Jahr der Herstellung an.
  • Die letzten zwei Zahlen (z.B. 08 = August) geben den
    Monat der Herstellung an.
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Reparaturbestimmungen

  • Ein ausgewechselter Mittelklotz trägt nach der Reparatur keinen Einbrand mehr. Auf einem Mittelklotz einer Längsseite muß als Zeichen der ordnungsgemäßen Reparatur der Reparaturkennzeichnungsnagel eingeschlagen sein.
  • Auf dem Reparaturkennzeichnungsnagel befindet sich oben die Abkürzung für das Land, in dem die Reparatur durchgeführt wurde, in diesem Fall D = Deutschland.
     
    In der Mitte befindet sich das Zeichen EPAL (im Oval).
     
    Darunter befindet sich die jeweilige Zulassungsnummer des Reparateurs, der auch im Rahmen der Produkthaftung für seine jeweilige Reparatur haftet.
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