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Nagelbild |
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Deckbrett-Querbrett-Mittelklotz
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Deckbrett-Querbrett-Eckklotz
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Nagelkopf
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- Die Position der verwendeten 78 Nägel ist vorgeschrieben, damit die Diagonalsteifigkeit der Palette
gewährleistet ist.
- Das Nagelbild muß gleichmäßig sein und die Nägel müssen im Rahmen der Baunorm (UIC 435-2) den
größtmöglichen Abstand zueinander haben.
- Alle Nägel, die zum Zusammenbau von EPAL/Europaletten verwendet werden, tragen prinzipiell eine Kopfkennzeichnung, die aus zwei Buchstaben besteht.
- Nur von EPAL zugelassene Nägel, die zudem in einem neutralen Prüfinstitut überprüft wurden,
dürfen für den Zusammenbau der EPAL/Europaletten verwenden werden.
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