News          Warum EPAL?          Das System           Produkte           Firmen           Über uns           Links           Downloads           Login           EPAL-Online       
 
 
Home > Produkte > Paletten > Reparaturbestimmungen
Reparaturbestimmungen
  • Europaletten, die nicht dem in den Tauschkriterien vorgegebenen Zustand entsprechen,
    müssen nach UIC 435-4 repariert werden.
     
  • Die Reparatur von Europaletten ist nur mit einer Lizenz von der EPAL möglich.
     
  • Die Reparatur von Europaletten ohne Zulassung durch die EPAL wird juristisch verfolgt.
     
  • Es dürfen nur maßhaltige Teile gemäß UIC 435-2 und UIC 435-4 verwendet werden.
     
  • Die reparierte Europalette muß nach der Reparatur wieder die gleichen technischen
    Eigenschaften wie eine neue Europalette aufweisen.
 
 
  Informationen zu den Europaletten
Tauschkriterien
Verzeichnis der Mitgliedsbahnen
Reparaturbestimmungen
Tragfähigkeit
Holzfeuchtigkeit
ISPM 15
Einbrände
Querbretter
Nagelbild
Bodenbretter
Paletten im Container, LKW
und Waggon