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Reparaturbestimmungen |
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- Europaletten, die nicht dem in den Tauschkriterien vorgegebenen Zustand entsprechen,
müssen nach UIC 435-4 repariert werden.
- Die Reparatur von Europaletten ist
nur mit einer Lizenz von der EPAL möglich.
- Die Reparatur von Europaletten ohne Zulassung durch die EPAL wird juristisch verfolgt.
- Es dürfen nur maßhaltige Teile gemäß UIC 435-2 und UIC 435-4 verwendet werden.
- Die reparierte Europalette muß nach der Reparatur wieder die gleichen technischen
Eigenschaften wie eine neue Europalette aufweisen.
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