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Tauschkriterien für Europaletten - im Europäischen Paletten-Pool |
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Beim Tausch wird gefordert, dass die Paletten den Tauschkriterien entsprechen.
So sieht eine im Europäischen Paletten-Pool tauschbare Palette 800 x 1200 mm aus:
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NICHT TAUSCHBARE EUROPALETTEN:
Wenn Europaletten einen oder mehrere der folgenden Schäden aufweisen, sind die Paletten nicht tauschfähig und
müssen nach den Bestimmungen des UIC Merkblattes 435-4 repariert werden. |
| Ein Boden- oder Deckrandbrett ist so abgesplittert, daß mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist. |
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| Die Markierung EUR rechts sowie die Zeichen einer Bahn links fehlen. |
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| Ein Brett fehlt. |
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| Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist. |
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| Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen. |
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| Mehr als zwei Boden- oder Deckrandbretter sind so abgesplittert, daß mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist. |
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Weitere Merkmale (Schlechter Allgemeinzustand):
- Die Tragfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet (morsch und faul, starke Absplitterungen).
- Die Verschmutzung ist so stark, dass die Ladegüter verunreinigt werden.
- Starke Absplitterungen sind an mehreren Klötzen vorhanden.
- Offensichtlich sind unzulässige Bauteile verwendet worden (z.B. zu dünne Bretter, zu schmale Klötze).
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