Sicherheit für Mitarbeiter und Waren hat für EPAL oberste Priorität


European Pallet Association e.V. (EPAL)

 

PRESSEMITTEILUNG

Sicherheit für Mitarbeiter und Waren hat für EPAL oberste Priorität

Mehrzahl der Europaletten-Verwender steht hinter der Handlungsempfehlung der EPAL. Bedenken einzelner weniger Verwender werden von der EPAL ernst genommen

Düsseldorf, den 23. März 2017 – Die European Pallet Association e.V. (EPAL) nimmt die Bedenken der Verwender von Europaletten hinsichtlich der Beendigung der Tauschvereinbarung sehr ernst, auch wenn die Praxis nach Einschätzung der EPAL zeigen wird, dass diese Befürchtungen nicht begründet sind. Die Entscheidung der EPAL zur Beendigung der Tauschvereinbarung mit der UIC ist von Seiten zahlreicher Verwender in Deutschland und im europäischen Ausland positiv aufgenommen worden. Diese berichten, dass EPAL mit der Empfehlung zur künftigen Beschränkung des Tauschs auf EPAL Europaletten eine Entwicklung nachvollzieht, die die Mehrzahl der Verwender aus Gründen der Sicherheit der Logistikprozesse schon seit längerer Zeit praktizieren. Die jährlich steigenden Produktionszahlen von EPAL Europaletten belegen deutlich die Fokussierung des Marktes auf die Marke „EPAL im Oval“.

 

Um auf Seiten der Verwender Nachteile zu vermeiden, hat EPAL eine großzügige Übergangsfrist bis Ende 2021 beschlossen             

In dieser Zeit können alle bis zum 28.02.2017 normgerecht produzierten UIC/EUR-Paletten weiterhin getauscht werden. Da es sich bei der Entscheidung der EPAL um eine Handlungsempfehlung handelt, können die Verwender auch weiterhin individuelle, von den Tauschbedingungen der EPAL abweichende Vereinbarungen treffen. Ob der Aufwand individueller Tauschvereinbarungen den seitens einzelner Verwender befürchteten Aufwand der Sortierung übersteigt, kann jeder Verwender selbst beurteilen. Da auch heute bereits nicht in dem EPAL Europalettenpool tauschfähige Paletten (z.B. Einweg-Paletten, Paletten mit der Kennzeichnung anderer Hersteller, gefälschte Paletten, Mietpool-Paletten) aussortiert werden, ist nach Einschätzung der EPAL, die von zahlreichen Verwendern bestätigt wird, mit der Trennung von EPAL Europaletten und UIC/EUR-Paletten kein relevanter Mehraufwand zu befürchten, zumal die ganz überwiegende Zahl von Tauschpaletten auf EPAL Europaletten entfällt.

 

Auf der anderen Seite, so betont Martin Leibrandt, CEO der EPAL, bietet die von EPAL beschlossene Beschränkung der Tauschempfehlung auf EPAL Europaletten für die Verwender ganz wesentliche Vorteile: „Die Verwender sind bei der Annahme von beladenen Europaletten oder bei dem Tausch einer großen Zahl gebrauchter Europaletten nicht in der Lage, deren Qualität einzeln zu prüfen. Sie wollen darauf vertrauen, dass die Kennzeichnung der Paletten gewährleistet ist und die Paletten im Rahmen eines international einheitlichen und effektiven Systems der Qualitätssicherung produziert, repariert und getauscht werden.“

 

Die Qualitätssicherung der EPAL wird diesen Erwartungen der Verwender gerecht. Sie besteht aus unabhängigen und unangemeldeten Kontrollen der Produktions- und Reparaturbetriebe einschließlich der Sanktionierung von Qualitätsverletzungen, daneben aber auch aus der tatsächlichen und rechtlichen Verfolgung von gefälschten Paletten sowie der Reparatur durch Betriebe, die mangels Lizenz der EPAL keiner Qualitätssicherung unterliegen.

 

„Diesen Anforderungen“, so Martin Leibrandt weiter, „genügen die Aktivitäten der UIC bei weitem nicht, was auch von Seiten solcher Verwender eingeräumt wird, welche die Entscheidung der EPAL kritisch begleiten.“ EPAL sieht sich daher nicht länger in der Lage für UIC/EUR-Paletten das von den Verwendern erwartete effektive System der Qualitässicherung zu gewährleisten und die Tauschvereinbarung fortzusetzen.

 

Die Erklärung der UIC, dass „die UIC-Mitgliedseisenbahnunternehmen rigoros gegen Fälscher vorgehen“ würden, ist offensichtlich nicht richtig. Die UIC-Mitgliedsbahnen in wichtigen europäischen Märkten wie Deutschland, Polen, Frankreich, Italien und den Beneluxstaaten sind schon seit langer Zeit nicht mehr im Europäischen Palettenpool der Bahnen aktiv. Zuletzt hat die Deutsche Bahn AG bereits Anfang 2015 ihre Mitgliedschaft im Europäischen Palettenpool der Bahnen gekündigt. Wenn die UIC die Verantwortung für die Bekämpfung von Fälschungen und Markenverletzungen bei ihren Mitgliedsbahnen sieht, viele dieser Mitgliedsbahnen aber tatsächlich nicht im Europäischen Palettenpool aktiv sind, überrascht die negative Entwicklung insbesondere im Bereich gefälschter UIC/EUR-Paletten nicht.

 

EPAL verfolgt mit der Entscheidung zur Beendigung der Tauschvereinbarung ausschließlich das Ziel, den Verwendern von Tauschpaletten auch in der Zukunft qualitativ hochwertige und sichere Tauschpaletten bereit zu stellen

 

Martin Leibrandt: “Wer heute nicht unserer Empfehlung folgt, für den spielen Sicherheit und Qualität nur eine untergeordnete Rolle.“

 

Die negative Entwicklung im Bereich der Düsseldorfer Paletten ist ein Lehrbeispiel dafür, welche Konsequenzen es hat, wenn Qualitässicherung und Markenschutz nicht existent sind. EPAL wird daher auch zukünftig sämtliche Einnahmen aus dem Lizenzgeschäft in die Organisation des EPAL Europalettenpools investieren, bestehend u.a. aus international einheitlicher Qualitätssicherung von Produktion und Reparatur, intensiver Ermittlung von Palettenfälschungen einschließlich deren rechtlicher Verfolgung und Betreuung der Verwender in allen Fragen des Einsatzes und des Tausches von EPAL Europaletten.

 

Weitere Informationen für Journalisten:

European Pallet Association e.V. (EPAL)                      

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