Fragen und Antworten


Zulassung als EPAL-Lizenznehmer
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine EPAL-Lizenz entschieden haben und Mitglied im weltweit größten offenen Poolingsystem für Ladungsträger werden möchten.
Um Ihnen den Einstieg möglichst einfach zu gestalten, haben wir nachfolgend oft gestellte Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

 

Fragen zum EPAL - Lizenzierungsprozess allgemein
 
Wie erhalte ich eine EPAL Lizenz?

Auf unserer Internetseite www.epal-pallets.org unter dem Menüpunkt „Lizenznehmer werden“ haben Sie die Möglichkeit ihre Lizenz zu beantragen oder Sie senden uns eine formlose E-Mail an die
Adresse info@epal-pallets.org
Ihr zuständiger Ansprechpartner wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Lizenzantrag nebst weiteren Unterlagen zur Verfügung stellen.
Ihre Ansprechpartner finden Sie jederzeit auf unserer Internetseite https://epal-pallets.org/epalweltweit
 
Wer sind meine Ansprechpartner?

In derzeit 14 Ländern ist EPAL durch Nationalkomitees vertreten. In weiteren 4 Ländern vertreten Repräsentanten die Interessen der EPAL.
Die Ansprechpartner finden Sie auf unserer Webseite www.epal-pallets.org/epal-weltweit/
Gerne helfen wir Ihnen auch hier in Düsseldorf weiter. Sie möchten uns schreiben? Bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse: info@epal-pallets.org  Ihr Ansprechpartner wird sich zeitnah bei Ihnen melden.

Wie hoch sind die Kosten für die Beantragung einer EPAL Lizenz?
Die Bearbeitungskosten nebst den Kosten für die Betriebsbegehung bei EPAL betragen 1.150,00 Euro. Nach Zahlungseingang wird unsere zuständige Prüfgesellschaft sich zwecks Terminabsprache zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Kosten setzen sich zusammen aus der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 550,00 Euro und der Erstbegehungsgebühr in Höhe von 600,00 Euro.
 
In welchem Zeitraum nach Antragstellung erfolgt die Lizensierung?
Der Lizenzierungsprozess soll einen Zeitraum von 3 Monaten nach Antragstellung nicht überschreiten.
EPAL räumt den Antragstellern eine Karenzzeit von weiteren 3 Monaten ein. Das heißt, der maximale
Zeitraum für das Lizensierungsverfahren beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraumes müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Welche Dokumente benötige ich bei Lizenzantrag?
Wir benötigen von Ihnen:
• den unterzeichneten Antrag auf eine Lizenz
• eine Kopie Ihres Personalausweises
• eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung
• einen Lageplan des Betriebes
 
Wann darf ich mit Produktion / Reparatur / Handel von EPAL Ladungsträgern beginnen?
Unmittelbar nach erfolgter (positiver) Betriebsbegehung erhalten Sie von uns Ihren Markenlizenzvertrag in zweifacher Ausfertigung (bitte schicken Sie beide Exemplare unterzeichnet an uns zurück).
Daraufhin erhalten Sie für Ihre Unterlagen ein von uns gegengezeichnetes Exemplar nebst Ihrer Zulassungsurkunde und Ihren Zugangsdaten für den Mitgliederbereich auf unserer Internetseite www.epal-pallets.org.
Von diesem Zeitpunkt an dürfen Sie die entsprechenden EPAL Ladungsträger produzieren / reparieren bzw. den Handel aufnehmen.
Die Reparatur / Produktion ist erst nach Erhalt der Zulassungsurkunde und der Kennzeichnungsmittel erlaubt.
Nach erfolgter Zulassung dürfen Sie mit der Produktion beginnen und die produzierten Paletten nach erfolgreicher Prüfung und Einschlagen der entsprechenden Prüfklammern ausliefern. Nach erfolgter Zulassung und unmittelbar nach Eingang der Reparaturkennzeichnungsnägel dürfen Sie mit der Reparatur von EPAL Paletten beginnen und diese reparierten Paletten ausliefern.

Fragen zu Material / Equipment

Wann kann ich EPAL Reparaturkennzeichnungsnägel bestellen?
Unmittelbar nach positiver Betriebsbegehung müssen Sie die Reparaturkennzeichnungsnägel bestellen.

Wo kann ich EPAL-Prüfklammern bestellen?
Unmittelbar nach Zulassung als Produzent von EPAL Ladungsträgern benötigen Sie noch keine eigenen Prüfklammern. Sobald Sie die im Technischen Regelwerk der EPAL vorgegebene Anzahl von Paletten gefertigt haben, melden Sie uns dies bitte unter info@epal-pallets.org. Die zuständige Prüfgesellschaft wird sich zeitnah zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen, um das von Ihnen hergestellte Los (kostenpflichtig) zu prüfen.
Bei einem positiven Prüfergebnis erhalten Sie von unserer Prüfgesellschaft schwarze EPAL-Prüfklammern in der Anzahl des vorgestellten Prüfloses.
Sie haben nach 6 Monaten die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung zur Stufe 2 (Eigenüberwachung) zu stellen, sofern Sie eine kontinuierliche und normgerechte Produktion nachweisen können und die Überprüfungen unserer Prüfgesellschaft in dieser Zeit keine gravierenden Mängel aufgezeigt haben.
Bitte bestellen Sie von nun an rechtzeitig über uns info@epal-pallets.org gelbe EPAL-Prüfklammern, um Verzögerungen in Ihrer Fertigung zu vermeiden.

Wo kann ich EPAL-Reparaturkennzeichnungsnägel bestellen?
Alle zugelassenen Reparaturkennzeichnungsnagel-Hersteller finden Sie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite im Mitgliederbereich www.epal-pallets.org unter EPAL Verzeichnisse.
Bitte planen Sie bei Ihrer Bestellung immer ausreichend Lieferzeit ein, um Verzögerungen in Ihrer Reparatur zu vermeiden.
 
Wo kann ich Prüf- bzw. Reparaturkennzeichnungssiegel für EPAL-Gitterboxen bestellen?
Prüfsiegel und Reparaturkennzeichnungssiegel für Gitterboxen bestellen Sie bitte zeitnah unter info@epal-pallets.org. Bitte planen Sie bei Ihrer Bestellung immer ausreichend Lieferzeit ein, damit es nicht zu Engpässen in Ihrer Fertigung / Reparatur kommt.

Lieferanten von Arbeitsmaterialien
Wo kann ich Holz bestellen?
Kann ich Holz auch im Ausland bestellen?
Wo kann ich einen Druckluftnagler bestellen?
Müssen die Werkzeuge von einem bestimmten Hersteller gekauft werden?

Diese und ähnliche Fragen werden der EPAL häufig gestellt. Hier bitten wir um Verständnis, dass die EPAL keine Empfehlungen aussprechen darf und allen Zulieferern die gleichen Chancen einräumen muss.
Alle von EPAL zugelassenen Lieferanten finden Sie auf der Internetseite www.epal-pallets.org im Mitgliederbereich.

Fragen zum Prüfungsprozess

Was ist eine negative Prüfung und welche Folgen hat eine negative Prüfung?
Bei einer negativen Prüfung stellt der Inspektor der Prüfgesellschaft während der Prüfung Mängel an den Paletten fest, die von den Vorgaben des Technischen Regelwerkes abweichen. Auch die Verweigerung oder Behinderung von Prüfungen hat eine negative Prüfung zur Folge. Je nach Art und Schwere der Abweichung wird in Folge der negativen Prüfung eine „Ermahnung“ ausgesprochen oder ein „Ahnungsverfahren“ eingeleitet.
Ein Ahnungsverfahren ist ein Vertragsverletzungsverfahren, bei dem die Unterlagen dem Vorstand der EPAL zur Entscheidung über die Art der Vertragsstrafe bzw. der Höhe eines Bußgeldes vorgelegt werden.
Je nach Schwere des Verstoßes, können folgende Vertragsstrafen durch den Vorstand der EPAL beschlossen werden:

  • die Zahlung eines Bußgeldes von mindestens € 500,00 bis höchstens € 50.000,00 zugunsten der EPAL,
  • der Entzug der Berechtigung zur Benutzung der Marke „EPAL im Oval“ für eine Dauer von 3 Monaten oder dauerhaft,
  • zusätzliche für den Lizenznehmer kostenpflichtige Prüfungen,
  • Entzug der Lizenz.

Produktion oder Reparatur ohne gültige EPAL Lizenz
EPAL behält sich gerichtliche Schritte bei Verstößen gegen die Satzung, gegen die Beschlüsse der Organe der EPAL, gegen die Bestimmungen des Technischen Regelwerks der EPAL oder gegen die Bestimmungen des Lizenzvertrags vor.
 
Fragen zur Zulassung und Implementierung des Inkjets
Warum benötige ich eine Zulassung der EPAL für die Kennzeichnung von EPAL-Paletten mittels Inkjet-Druck?

Aus Gründen der Qualität und Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung von EPAL-Paletten sowie aus Gründen der Produktsicherheit (Vermeidung von Gefahren für transportierte Waren) dürfen gemäß den Bestimmungen des Technischen Regelwerks der EPAL nur solche Inkjet-Druckysteme und Inkjet-Tinten verwendet werden, die von EPAL zugelassen sind.
Die Tinte muss den von EPAL definierten Anforderungen an UV-Lichtbeständigkeit und Wasserfestigkeit entsprechen und von dem Hersteller des jeweiligen Drucksystems zur Verwendung empfohlen sein.

Wo erhalte ich Informationen zur Nutzung eines Inkjet-Drucksystems?
Bei Interesse an der Kennzeichnung von EPAL-Paletten mit Inkjet erhalten Sie alle Informationen (zugelassene Anbieter, technische Voraussetzungen, benötigte Dokumente etc.) von ihrem Ansprechpartner bei EPAL.
Wir empfehlen die frühzeitige Kontaktaufnahme mit EPAL bevor Sie den Einbau eines Inkjet-Drucksystems planen und beauftragen.
Hierfür senden Sie bitte eine E-Mail an info@epal-pallets.org.
Wir melden uns anschließend bei Ihnen und unterstützen Sie bei der Zulassung des Inkjet-Drucksystems und weiteren Fragen zu Planung und Einsatz von Inkjet-Drucksystemen.

Was benötige ich für die Zulassung zur Kennzeichnung mit Inkjet-Drucksystemen?
Der Einsatz von Drucksystemen zur Kennzeichnung von EPAL-Paletten mittels Inkjet-Druck ist vor der Inbetriebnahme gegenüber EPAL anzumelden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, welches Drucksystem und welche Tinte eingesetzt werden soll, und ob der Einsatz an einzelnen oder an allen Produktionslinien erfolgt.

Für die Zulassung bei EPAL verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf Zulassung der Kennzeichnung von neuen / reparierten EPAL-Paletten mittels Tintenstrahldruck“. Sie finden das Formular nach Einloggen in unserem Mitgliederbereich auf unserer Website (www.epal-pallets.org/Mitgliederbereich) unter Punkt 4 „Lizenzanträge“.
Bitte füllen sie das Antragsformular aus und senden es an EPAL International.

In dem Antragsformular finden Sie alle aktuell zugelassenen Anbieter von Inkjet-Drucksystemen. Sollte das Inkjet-Drucksystem, das Sie einsetzen möchten oder bereits für andere Produkte verwenden, nicht in der Liste genannt sein, wird EPAL individuell prüfen, ob eine Zulassung möglich ist, und ob das Inkjet-Drucksystem in die Liste der zugelassenen Inkjet-Drucksysteme aufgenommen werden kann.

Welche Anbieter von Inkjet-Drucksystemen sind zugelassen?
Eine Liste mit den zugelassenen Anbietern von Inkjet-Drucksystemen finden Sie nach Einloggen im Mitgliederbereich unserer Website (www.epal-pallets.org/Mitgliederbereich) unter Punkt „2.Verzeichnisse der Lieferanten“.
Welche Inkjet-Tinten sind zugelassen?
Ein Verzeichnis  der von EPAL zugelassenen (Inkjet-) Tinten (Hersteller) finden Sie ebenfalls nach Einloggen im Mitgliederbereich der EPAL (www.epal-pallets.org/Mitgliederbereich) unter Punkt 2 „Verzeichnisse der Lieferanten“.

Sind mit der Zulassung eines Inkjet-Drucksystems zusätzliche Kosten bei der EPAL verbunden?
Die Zulassung ist kostenfrei.


Sonstiges

ISPM15 Zulassung
ISPM 15 steht für Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr. Im Jahre 2002 hat sich die IPPC (International Plant Protection Convention), eine Unterorganisation der FAO (Food and Agricultural Organisation der UN) auf pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen zum Schutz heimischer Wälder vor Schädlingen und zur Harmonisierung der nationalen Einfuhrvorschriften verständigt.
Seit 2010 sind laut dem Technischen Regelwerk alle EPAL-lizenzierten Hersteller und Reparaturbetriebe zur Einhaltung des ISPM15 Standards für EPAL-Paletten verpflichtet.
Die Einhaltung von ISPM 15 wird durch die Erhitzung (HEAT TREATMENT) der EPAL-Paletten in Trockenkammern erzielt. Im dicksten Querschnitt des Holzes muss eine Kerntemperatur von mindestens 56° C erreicht und für mindestens 30 Minuten gehalten werden, damit alle Schädlinge eliminiert werden.
Zu erkennen ist die Einhaltung des ISPM15 Standards an der IPPC-Kennzeichnung auf den Mittelklötzen aller EPAL-Paletten.
 
USt-Nummer / Steuernummer

Warum benötige ich eine gültige Umsatzsteuernummer und was passiert, wenn meine USt-Nr. nicht korrekt ist?
Ihre Umsatzsteuernummer wird vor Rechnungsstellung über ein Freigabetool der Finanzbehörden geprüft. Sollte die USt-Nr. nicht korrekt sein, erhält EPAL eine sofortige Mitteilung und ist verpflichtet, die entsprechende Rechnung mit Steuer zu erstellen.
 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.)
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient innerhalb der Europäischen Union zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs für Umsatzsteuerzwecke.
Die Gültigkeit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird von uns über das MwSt.-Informationsaustauschsystem der Europäischen Kommission überprüft.

Muss ich mir eigene Kunden suchen?
EPAL leistet wertvolle Kommunikations- und Lobbyarbeit, um das System nachhaltig zu stärken und weiter auszubauen. Schließlich optimiert EPAL in enger Kooperation mit den Marktteilnehmern vorhandene Produkte und entwickelt neue Lösungen.
EPAL ist unabhängig und allen Lizenznehmern gleichermaßen zu Neutralität verpflichtet. Aus diesem Grund wird EPAL niemals Lizenznehmer bevorzugen und keine Lizenznehmer-Daten an Dritte zu Werbezwecken weitergeben.
Häufig erhält EPAL telefonische Anfragen zu Lieferanten / Herstellern von EPAL Ladungsmittelträgern. EPAL verweist in solch einem Fall grundsätzlich auf die Lizenznehmersuche auf der Internetseite www.epal-pallet.org / Lizenznehmersuche, um allen Lizenznehmern der EPAL die gleichen Chancen einzuräumen.