EPAL 7 Halbpalette
Besonders in der Getränke- und der Lebensmittelindustrie sowie bei Discountern und dem Einzelhandel kommt die neue EPAL 7 Halbpalette zum Einsatz. Sie ist perfekt zur Platzierung im POS-Bereich geeignet.
- EPAL Halbpaletten sind weltweit über Grenzen hinweg sicher.
- EPAL Halbpaletten garantieren einen reibungslosen Transport von Waren.
- EPAL Halbpaletten sichern eine stabile Lagerung der Waren.
- EPAL Halbpaletten sorgen durch ihre hohe Qualität für maximale Arbeitssicherheit.
- Produktdatenblatt
SPEZIFIKATIONEN
Bretter: 13
Nägel: 42
Klötze: 3
Stahlwinkel: 6 stabile 3mm Stahlwinkel
Rohrnieten: 21
Länge: 800 mm
Breite: 600 mm
Höhe: 163 mm
Gewicht: ca. 9,5 kg
Tragfähigkeit: 500 kg (im Regal oder beim Transport mit Flurförderfahrzeugen)
Bei der Stapelung von beladenen Paletten auf einem soliden und ebenen Untergrund sollte eine Belastung der untersten Palette nur bis max. 1.500 kg erfolgen.
KENNZEICHNUNGEN
1/2 Geprägte Stahlwinkel der European Pallet Association e.V.
3 IPPC-Einbrand gemäß den nationalen Pflanzenschutzbestimmungen (Für EPAL-Paletten Pflicht seit 01.01.2010)
4 Länder-Code
5 Registriernummer der zuständigen Pflanzenschutzbehörde
6 Behandlungsmethode (Hitzebehandelt engl.: Heat Treatment)
7 EPAL-Prüfklammer (obligatorisch)
8 Reparaturkennzeichnungsnagel (Nur vorhanden, wenn es sich um eine reparierte Palette handelt)
9 Lizenznummer – Jahr – Monat
10 Kunststoffklotz
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DETAILS
Wenn EPAL-Paletten einen oder mehrere der folgenden Schäden aufweisen, sind die Paletten nicht tauschfähig und müssen gemäß dem Technischen Regelwerk der EPAL repariert werden.
Nicht tauschbare EPAL-Paletten:
- Die Tragfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet (morsch und faul, starke Absplitterungen, beschädigte Querbretter).
- Die Verschmutzung ist so stark, dass die Ladegüter verunreinigt werden.
- Starke Absplitterungen sind an mehreren Klötzen vorhanden.
- Offensichtlich sind unzulässige Bauteile verwendet worden (z.B. zu dünne Bretter, zu schmale Klötze).
EPAL-Paletten, die gemäß der Qualitätsklassifizierung
nicht gebrauchsfähig sind, müssen gemäß dem Technischen Regelwerk der EPAL repariert
werden.
- Die Reparatur von EPAL-Palettendarf nur durch einen lizenzierten Reparaturbetrieb durchgeführt werden.
- Die Reparatur von EPAL-Palettenohne Lizenz der EPAL wird juristisch verfolgt.
- Es dürfen nur maßhaltige Teile gemäß dem Technischen Regelwerk der EPAL verwendet werden.
Reparierte EPAL-Paletten müssen nach der Reparatur wieder gemäß der Qualitätsklassifizierung gebrauchsfähig sein.
Welche Hölzer dürfen bzw. müssen gemäß den Vorgaben des IPPC-Standard ISPM Nr. 15 bei der Ausbesserung oder Aufarbeitung von Holzpaletten verwendet werden und was ist dabei zu beachten?
Ausgangslage
Weitere Verwendung der Paletten Was ist bei der Reparatur zu beachten? Paletten mit IPPC* – Markierung Ausbesserung oder Aufarbeitung und Weiterverkauf als gebrauchte Paletten Ausbessern oder Aufarbeiten mit jeder Art von Holz
Entfernen bzw. Unkenntlichmachung aller vorhandenen IPPC*- MarkierungenPaletten mit IPPC* – Markierung Ausbesserung (bis 1/3) u. Weiterverkauf als gebrauchte IPPC* – Paletten Ausbessern oder Aufarbeiten nur mit zugelassenem HT-Holz** oder Holzwerkstoffen
Markierung jedes ausgewechselten Holzes mit eigenem IPPC*- Stempel
-> Registrierung* erforderlich!Paletten mit IPPC* – Markierung Aufarbeitung (mehr als 1/3) u. Weiterverkauf als gebrauchte IPPC*– Paletten Aufarbeitung mit jeder Art von Holz oder Holzwerkstoffen
Entfernen aller vorhandenen IPPC*– Markierungen
Wärmebehandlung der aufgearbeiteten Paletten in einer für IPPC-HT-Behandlungen registrierten Hitzebehandlungskammer*
Der Hitzebehandlungskammerbetreiber markiert die Paletten mit eigenem IPPC*- StempelPaletten ohne IPPC* – Markierung Ggf. Ausbesserung oder Aufarbeitung und Weiterverkauf als gebrauchte Paletten Ausbessern oder Aufarbeiten mit jeder Art von Holz oder Holzwerkstoffen
* „ IPPC“ steht hier für IPPC Standard ISPM-Nr.15.
** „HT-Holz“ = Holz welches nachweislich nach den Vorschriften des IPPC Standard ISPM-15 behandelt wurde (Teile gebrauchter IPPC-Paletten zählen nicht dazu, wenn ihre HT-Behandlung nach ISPM-15 Standard nicht nachvollziehbar dokumentiert werden kann.
Quelle: Landesbetrieb Wald und Holz NRW, SPA Waldschutzmanagement, Pflanzenschutzdienst für Wald und Holz, RFA Bergisches Land, Steinmüllerallee 13, 51643 Gummersbach
- Seit 01.01.2011 werden alle neu hergestellten EPAL-Paletten gemäß ISPM 15 hitzebehandelt.
- Gemäß ISPM 15 behandelte EPAL-Paletten erkennt man an den Einbränden auf beiden Mittelklötzen der Längsseite.
Die Behandlung mit Methylbromid (MB) für EPAL-Paletten ist untersagt.
Gesetzlich festgelegte Registrierungspflichten beim innereuropäischen Handel und bei der Ausbesserung oder Aufarbeitung von IPPC* – Holzpaletten
Ausgangslage Bearbeitung bzw. Weiterverwendung der Paletten Rechtliche Einordnung
Ankauf von gebrauchten Paletten mit IPPC* – Stempel Weiterverkauf als gebrauchte Paletten ohne IPPC*-Stempel Keine Registrierungs- und keine Anzeigepflicht
Weiterverkauf als gebrauchte IPPC*-Paletten Keine Registrierungs- und keine Anzeigepflicht
Ausbessern** oder Aufarbeiten** mit jedem Holz und weitere Verwendung bzw. Weiterverkauf als gebrauchte Palette ohne Stempel Entfernen aller vorhandenen IPPC*–Stempel
Keine Registrierungs- und keine Anzeigepflicht
Ausbessern** oder Aufarbeiten** mit HT-Holz* oder Holzwerkstoffen und weitere Verwendung bzw. Weiterverkauf als gebrauchte IPPC*-Paletten Registrierungspflicht der
Ausbesserungs- und
AufarbeitungsfirmaAnkauf von Paletten ohne IPPC* – Stempel Ausbessern oder Aufarbeiten mit jedem Holz und Weiterverkauf alsgebrauchte Paletten ohne Stempel Keine Registrierungs- und keine Anzeigepflicht
Ankauf von IPPC ISPM-15 konformem Schnittholz Weiterverkauf als IPPC ISPM-15 Schnittholz (Handel) Registrierungspflicht für den Handelsbetrieb
* IPPC steht hier für IPPC Standard ISPM-15; „HT-Holz“ = Holz welches nachweislich nach den Vorschriften des IPPC Standard ISPM-15 behandelt wurde
** Bedingungen beim Ausbessern und Aufarbeiten (Reparieren) von hölzernem Verpackungsmaterial:
Ausbessern bis zu 1/3 der Verpackung → separate Stempelung der ausgetauschten Teile
Aufarbeiten von mehr als 1/3 der Verpackung → alle IPPC Stempel entfernen, neu behandeln und Stempelung durch den Behandler
Quelle: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, SPA Waldschutzmanagement, Pflanzenschutzdienst für Wald und Holz RFA Bergisches Land, Steinmüllerallee 13, 51643 Gummersbach
info@forstschutz.nrw.de / www.waldschutz.nrw.de
- Die Bretter der EPAL-Paletten müssen eine Dicke zwischen 22 und 24 mm (Querbretter bis 25 mm) aufweisen.
- An ihnen dürfen sich keine Baumkanten befinden.
- Es darf kein Pappelholz verwendet werden.
- Alle Bodenbretter müssen an den Oberkanten beider Längstseiten gefast sein.
gefastes Bodenbrett
- Die Position der verwendeten 42 Nägel ist vorgeschrieben, damit die Diagonalsteifigkeit der Palette gewährleistet ist.
- Das Nagelbild muss gleichmäßig und wiederkehrend sein.
- Die Nägel müssen im Rahmen der Baunorm den größtmöglichen Abstand zueinander sowie mindestens 20 mm zu den Bauteilkanten haben.
- Alle Nägel, die zum Zusammenbau von EPAL-Paletten verwendet werden, tragen eine Kopfkennzeichnung, die aus zwei Buchstaben besteht.
- Nur von EPAL zugelassene Nägel, die zudem in einem neutralen Prüfinstitut überprüft wurden, dürfen für den Zusammenbau der EPAL-Paletten verwenden werden.
- Nur von EPAL zugelassene Rohrnieten, die zudem in einem neutralen Prüfinstitut überprüft wurden, dürfen für den Zusammenbau der EPAL Halbpaletten verwenden werden.