Gebührentabelle


Gebührentabelle

(Zusammenfassung 01.01.2026)

 

Prüfgebühren

 

Produktion von EPAL Ladungsträgern: 325,00 EUR pro Prüfung

Die Anzahl der monatlichen Prüfungen ist abhängig von der Anzahl der produzierten Paletten. Die Einstufung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Monatsvolumen von EPAL Europaletten der Vorjahreszahlen.

 

≤ 20.000 EPAL-Paletten: 1 Prüfung je Kalendermonat

≤ 100.000 EPAL-Paletten: 2 Prüfungen je Kalendermonat

> 100.000 EPAL-Paletten: 3 Prüfungen je Kalendermonat

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Reparatur von EPAL Paletten, EPAL Halbpaletten: 240,00 Euro / 195,00 Euro / 150,00 Euro oder 105,00 Euro pro Monat

 

Die Höhe der Prüfgebühr ist abhängig von der Anzahl der reparierten Paletten. Die Einstufung erfolgt auf Basis der Vorjahreszahlen.

 

  • weniger als 5.000 EPAL Paletten und EPAL Halbpaletten: 240,00 EUR
  • 5.000 – 9.999 EPAL Paletten und EPAL Halbpaletten: 195,00 EUR
  • 10.000 – 29.999 EPAL Paletten und EPAL Halbpaletten: 150,00 EUR
  • 30.000 und mehr EPAL Paletten und EPAL Halbpaletten: 105,00 EUR

 

Für Kleinstbetriebe mit geringem Reparaturaufkommen:

Bei Betrieben mit einem Reparaturvolumen von weniger als 12.000 EPAL Europaletten und einer Reparatur von EPAL Paletten in mindestens 6 Monaten pro Jahr, werden von EPAL lediglich die Prüfgebühren für 6 der 12 monatlichen Prüfungen mit 240,00 EUR je Prüfung je Kalenderjahr berechnet. Bei einer negativen Prüfung, Zahlungsverzug, fehlender Abgabe von Monatsmeldungen oder sonstigen erheblichen Verstößen gegen die Lizenzbedingungen der EPAL, werden für die Dauer von 12 Monaten ab dem Datum des Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen die Prüfgebühren für alle 12 monatlichen Prüfungen berechnet.

Seit 01.01.2025 beträgt die Gebühr für die Zulassung neuer Reparaturbetriebe (Erstbegehung) 300,00 EUR, neue Reparaturbetriebe sind für die Dauer von 6 Monaten von der Pflicht zur Zahlung der Pürfgebühren befreit. Bestand in den letzten 5 Jahren vor dem Antrag auf Zulassung bereits eine EPAL-Lizenz, wird die reguläre Gebühr von 600,00 EUR berechnet und die Befreiung zur Zahlung von Prüfgebühren entfällt.

 

Reparatur von EPAL Gitterboxen: 260,00 EUR

 

Lizenzgebühren (je Einheit):

Produktion oder Reparatur von EPAL Europaletten:

  • Jahresvolumen (P/RP) ≥ 1 Mio. EPAL Europaletten 0,05 EUR
  • Jahresvolumen (P/RP) ≥ 240.000 und < 1 Mio. EPAL Europaletten 0,055 EUR
  • Jahresvolumen (P/RP) < 240.000 EPAL Europaletten 0,06 EUR

EPAL Halbpaletten: 0,06 EUR

Produktion EPAL 2/3/6/7: 0,06 EUR

Produktion EPAL CP-Paletten 1-9: 0,06 EUR

Reparatur EPAL Europaletten, 2/3/6/7/CP 1-9: 0,06 EUR

Produktion von EPAL Gitterboxen: 0,20 EUR

Reparatur von EPAL Gitterboxen: 0,10 EUR

Herstellung und Reparatur von EPAL-Rahmen und Deckeln: ---

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Jahresgrundgebühren:

Lizenznehmer ohne Mitgliedschaft in Nationalkomitee: 650,00 EUR / 2.500,00 EUR

Handel von EPAL-Ladungsträgern: 2.000,00 EUR
Handel von EPAL-Klötzen: 750,00 EUR

Die Abrechnung erfolgt für jedes Kalenderjahr gesondert und ist kalenderjährlich im Voraus zu zahlen.

 

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Lizenzierungsverfahren:

Bearbeitungsgebühr: 550,00 EUR

(optional: Gebühr des Nationalkomitees)

Erstbegehung 1: 600,00 EUR

Stufe 2-Prüfung: ohne Berechnung im Rahmen einer Stufe-1-Abnahme

Wiederholungsprüfung: nach Kostenaufwand

 

1 Im Rahmen der Zulassung von Unternehmen zur Produktion oder Reparatur von EPAL 2/3/6/7 Paletten oder von EAPL CP-Paletten berechnet EPAL keine Kosten für die Erstbegehung, wenn das Unternehmen bereits eine EPAL-Lizenz für die Produktion und Herstellung von EPAL Europaletten (Stufe-2) besitzt.

 

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Kosten der Kennzeichnungsmittel:

Prüfklammern schwarz (alle Länder ohne Asien): 0,012 EUR

Prüfklammern, gelb / violett (alle Länder ohne Asien): 0,012 EUR

Prüfklammern, schwarz (Asien) 0,03 EUR

Prüfklammern, gelb / violett (Asien) 0,03 EUR

Prüfsiegel: 0,10 EUR

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Mahngebühren: 5,00 / 10,00 EUR (max. 15,00 EUR)