EU-Kommission befürwortet Verschiebung des Starts der EUDR um ein Jahr
EU-Kommission befürwortet Verschiebung des Starts der EUDR um ein Jahr
Die EU Kommission hat am 02.10.2024 vorgeschlagen, den Beginn der Anwendung der EUDR (European Deforestation Regulation) um 1 Jahr auf den 30. Dezember 2025 zu verschieben. Eine solche Verschiebung war zuletzt von EPAL und vielen anderen Verbänden und Unternehmen gefordert worden.
Die European Deforestation Regulation (EUDR) soll verhindern, dass für die Herstellung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Holzprodukten Wälder gerodet werden oder geschädigt werden. Zur Erreichung der Ziele der EUDR werden die Verwender von Holz und anderen relevanten Erzeugnissen in der Zukunft in einer Online-Sorgfaltserklärung dokumentieren müssen, wo das Holz oder die anderen Erzeugnisse angebaut oder hergestellt worden sind. EPAL unterstützt diese Ziele. Der Erhalt von funktionierenden Wäldern durch nachhaltige Forstwirtschaft nicht nur eine wichtige Bedeutung für Gesellschaft und Umwelt hat, sondern auch die Grundlage für die zukünftige Nutzung von Holz für die Produktion von EPAL-Paletten und anderen Holzprodukten ist (siehe Website-News vom 10.09.2024).
Aktuell steht die Online-Plattform aber weder zum Test noch zur Benutzung zur Verfügung, ebenso wie auch die Risikoklassifizierung der Herkunftsländer noch nicht veröffentlicht worden ist. Daher haben EPAL und zahlreiche andere Verbände aus Industrie und Handel eine Verschiebung des Starts der Anwendung der EUDR gefordert.
Die Europäische Kommission hat bis Ende September 2024 eine solche Verschiebung wiederholt abgelehnt. Nun hat die Europäische Kommission aber offensichtlich erkannt, dass die andauernden Verzögerungen bei der Bereitstellung der Online-Plattform (EU Information System) und auch die Vielzahl der ungeklärten Detailfragen zur Anwendung der EUDR dazu führen würden, dass zahlreiche Lieferketten massiv gestört würden, wenn die EUDR plangemäß am 30.12.2024 in Kraft treten würde.
Jarek Maciążek, Präsident der EPAL:
„Die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Verschiebung des Starts der Anwendung der EUDR kommt spät, aber sie ist in jeder Hinsicht richtig. EPAL hat in vielen Gesprächen mit den Verwendern von EPAL-Paletten erfahren, dass die Mehrzahl der Unternehmen noch nicht auf die Anwendung der EUDR vorbereitet ist. Das betrifft nicht nur EPAL-Paletten und andere Holzprodukte, sondern insbesondere auch viele landwirtschaftliche Produkte, die ebenfalls in den Anwendungsbereich der EUDR fallen. EPAL begrüßt daher die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Start der Anwendung der EUDR um ein Jahr zu verschieben.“
Die Europäische Kommission kann die Verschiebung allerdings nicht allein beschließen. Der Europäische Rat und das EU Parlament müssen der Verschiebung noch zustimmen. Unter Beachtung der politischen Diskussionen der vergangenen Wochen bestehen aber keine Zweifel, dass dies in Kürze geschehen wird.
Zusammen mit dem Vorschlag zur Verschiebung des Starts der Anwendung der EUDR hat die EU Kommission verschiedene Dokumente veröffentlicht, welche konkrete Fragen der Anwendung der EUDR klären sollen. Die Dokumente stehen online zum Download bereit:
Leider sind auch die neuen Dokumente der EU Kommission nur eingeschränkt geeignet, alle aktuell ungeklärten Probleme bei der Anwendung der EUDR zu lösen und den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu reduzieren, der mit der Anwendung der EUDR auch dann verbunden ist, wenn kein konkretes Risko der Waldschädigung besteht. EPAL und viele andere Verbände fordern daher, die mit der Verschiebung des Starts der Anwendung der EUDR gewonnene Zeit auch dafür zu nutzen, die Anwendung zu vereinfachen und risikofreie Lieferketten von der Anwendung auszunehmen. Allerdings hat die EU Kommission bei ihrer Empfehlung zur Verschiebung der Anwendung der EUDR bereits ausdrücklich erklärt, dass während der 12-monatigen Verschiebung keine Änderung der EUDR erfolgen soll.
Dirk Hoferer, Präsident der EPAL:
„Die Erfüllung der EUDR-Pflichten zur Dokumentation der entwaldungsfreien Herkunft von Holz und anderen relevanten Produkten sind für die betroffenen Unternehmen mit einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden. Die Europäische Kommission sollte daher gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten der EU noch einmal genau prüfen, wie die Anwendung vereinfacht werden kann.
Daneben sollten Lieferketten, in denen überhaupt kein Entwaldungsrisiko besteht, von der Anwendung der EUDR entweder ausgenommen oder gesondert geregelt werden. Das Holz für EPAL-Paletten stammt z.B. ganz überwiegend aus den Mitgliedsstaaten der EU, welche die Nutzung von Wäldern für die Gewinnung von Holz detailliert geregelt haben und die Beachtung der gesetzlichen Regelungen auch durchsetzen. Bei der Nutzung von Holz aus EU-Mitgliedsstaaten besteht daher in der Regel kein Entwaldungsrisiko. Wenn dies im Fall einzelner Länder doch der Fall ist, können diese von den Befreiungen und Erleichterungen ausgenommen werden. Es darf aber nicht aus Gründen der formalen Gleichbehandlung ein Bürokratieaufwand bei Unternehmen ausgelöst werden, obwohl tatsächlich kein Entwaldungsrisiko besteht.“