EU beschließt Verschiebung und Änderung der EUDR
Die EU hat kurz vor Jahresende 2025 den Start der Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – European Deforestation Regulation) um ein Jahr auf den 30.12.2026 verschoben und gleichzeitig wichtige Änderungen beschlossen, die auch für den Palettensektor von großer Bedeutung sind. EPAL begrüßt die Entscheidung der EU, da hiermit der bürokratische Aufwand für holzverarbeitende Unternehmen reduziert wird, ohne dass hiermit Nachteile für den Schutz von Wäldern verbunden sind.
Die EUDR ist bereits im Juni 2023 in Kraft getreten und sollte ursprünglich ab dem 30.12.2024 angewendet werden. Im Dezember 2024 wurde allerdings erstmalig eine Verschiebung der Anwendung um ein Jahr auf den 30.12.2025 beschlossen. Dieser Termin ist nun erneut um ein Jahr auf den 30.12.2026 verschoben worden.
Ebenso wichtig wie die Verschiebung der Anwendung der EUDR sind die gleichzeitig beschlossenen Änderungen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Entlastung von Unternehmen der sog. nachgelagerten Lieferkette, welche Produkte verarbeiten, für die bereits die EUDR-Sorgfaltspflichten erfüllt worden sind. Dies betrifft unmittelbar die Hersteller und Reparateure von EPAL-Paletten, da für das Holz, aus dem die Bretter und Klötze für EPAL-Paletten hergestellt werden, bereits Sorgfaltserklärungen mit Referenznummern vorliegen müssen.
Die Hersteller und Reparateure von EPAL-Paletten müssen daher kein erneuten Sorgfaltserklärungen anfertigen, sondern nur die Herkunft des Holzmaterials dokumentieren. Dies ist ausreichend und stellt eine wesentliche Erleichterung dar.
Bernd Dörre, CEO der EPAL:
„Die Verschiebung der Anwendung und insbesondere die Änderung der EUDR ist für die EPAL-Betriebe und alle Verwender von EPAL-Paletten eine gute Nachricht. Damit werden alle Unternehmen von aufwands- und kostenintensiven EUDR-Pflichten entlastet, ohne dass der Schutz von Wäldern beeinträchtigt wird. EPAL hat sich gemeinsam mit anderen Verbänden der Holzindustrie gegenüber der EU-Kommission für eine solche sachgerechte Entbürokratisierung der EUDR eingesetzt. Wir freuen uns, dass dieses Engagement der EPAL für die Holzindustrie erfolgreich war.“
Das EU-Parlament die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben die EU-Kommission beauftragt, bis Ende April 2026 weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung der EUDR zu prüfen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass weitere Änderungen der EUDR beschlossen werden, bevor im Dezember 2026 die Anwendung beginnt.
Eine neue und aktuelle Fassung der EUDR mit allen Änderungen liegt bislang noch nicht vor. Die Verordnung zur Änderung der EUDR ist aber auf der Website der EU abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/2650/oj/eng